Barrierefreie Wohnungseingänge, schwellenlose Duschen, Alarmanlagen: Die KfW-Bank fördert das altersgerechte Umbauen und Maßnahmen zum Einbruchschutz. Die Bank gewährt hierzu zinsvergünstigte
Darlehen und Zuschüsse.
Wer die Förderung beantragen kann
Jeder, der altersgerecht saniert oder einbruchhemmend umbaut, kann von dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“ profitieren. Dabei kommt es nicht auf das Alter des Antragstellers an. Und
nicht nur selbstnutzende Eigenheimbesitzer können die Förderung erhalten – auch Vermieter, die die Wohnungen ihrer Mieter entsprechend aufwerten und Mieter selbst können die Fördergelder
beantragen.Wird eine gerade frisch altersgerecht sanierte oder einbruchhemmend umgebaute Immobilie nach der Fertigstellung zum Beispiel von einem Bauträger erworben, gewährt die KfW ebenfalls
Darlehen und Zuschüsse.
Mehr Infos finden Sie hier:
https://ratgeber.immowelt.de/a/kfw-programm-altersgerecht-umbauen.html