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Was sich im sozialen Wohnungsbau ändern muss

Nach BGH-Urteil: Was sich im sozialen Wohnungsbau ändern muss. Fr, 08.02.2019, von Rebecca Piron.

 

Das Urteil des BGH war vorherzusehen: Eine Zweckbindung im Wohnungsbau kann privaten Unternehmen nur befristet vorgeschrieben werden.

 

Nun drohen noch mehr Sozialwohnungen wegzufallen.

 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund drängt auf Veränderungen im sozialen Wohnungsbau.

 

Eine Wohnungsgenossenschaft hatte geklagt: Die Stadt Langenhagen hatte der Wohnungsbaugesellschaft, die ihre Rechtsvorgängerin ist, 1995 Sozialbauwohnungen verkauft.

 

Dafür hatte sie der Gesellschaft ein günstiges Darlehen gewährt und im Gegenzug eine Zweckbindung als Sozialwohnungen in den Vertrag aufgenommen.

 

Diese Zweckbindung ist vertraglich als "unbefristet" festgelegt. Die Wohnungsgenossenschaft hatte darauf geklagt, dass die Zweckbindung nach 20 Jahren hätte ablaufen müssen. Das Landgericht Celle und das Oberlandesgericht Hannover hatten die Klage abgewiesen. Das könnte schwerwiegende Folgen für den sozialen Wohnungsbau haben.

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Hinweis von Gotthilf Kaus.

Dies und mehr unter: https://kommunal.de/bgh-sozialen-wohnungsbau

 

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