Verstattlichung - Vergesellschaftung - Enteignung von Immobilienkonzernen

Freitag, 17. Mai 2019, 16:00 Uhr - 13 Minuten Lesezeit

von Nina Forberger, Carsten Forberger

 

Das Recht auf Wohnen

Immobilienkonzerne sollten vergesellschaftet werden, der Begriff „Verstaatlichung“ ist irreführend.

 

In deutschen Großstädten steigen die Mieten ins Unermessliche. Vor diesem Hintergrund findet gegenwärtig eine breite Diskussion über die Enteignung von Immobilienkonzernen statt.

 

 

Dabei schaden sich die Enteignungsbefürworter durch die Verwendung falscher Begriffe selbst.

 

 

Vielmehr behandelt Artikel 15 GG die Überführung in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung.

Das ist, rein wörtlich betrachtet, etwas anderes als Enteignung und auch etwas anderes als Verstaatlichung.

 

Aber wie sieht das denn auf der rechtlichen Ebene aus? Handelt es sich bei den Begriffspaaren Enteignung/Verstaatlichung einerseits und Vergesellschaftung/Gemeineigentum andererseits um unterschiedliche Bezeichnungen desselben Sachverhaltes oder sind das völlig verschiedene Dinge?

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